Förderung Photovoltaik Anlage
83.656 € Förderung für unsere Kunden
98 % aller Beantragungen wurden gefördert
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Solaranlagenförderung Solarstrom für Elektroautos
Durch die neue KFW Förderung 442 Solarstrom für Elektroautos für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher ist ein Zuschuss von bis zu 10.200 € möglich. Eine gute Förderung für Eigentümer von selbstgenutztem Wohngebäuden.
Die Beantragung der Förderung hat jedoch einige Fallstricke, die man beachten und umgehen muss.
Damit Sie die Förderung erhalten beantrage ich die Förderung 442 gerne für nur 240 € netto für Sie!
Als Förderbeauftragter von Hatrick Energy setze ich auf volle Transparenz, deshalb nachfolgend alles was Ihr Solarpartner erfüllen muss, damit Sie reibungslos die Förderung bekommen:
Fallstricke Solaranlagenförderung Solarstrom für Elektroautos KFW 442
Sie benötigen:
- die Angaben Leistung der Photovoltaikanlage und die Speicherkapazität des Solarstromspeichers
- Für die drei Komponenten "Photovoltaikanlage", "Solarstromspeicher" und "Ladestation" liegt Ihnen ein Kostenvoranschlag oder Angebot eines Fachunternehmens vor. Darin sind die jeweiligen Leistungswerte der Komponenten enthalten.
- Eine De-Minimis Erklärung, falls Sie in den letzten 3 Jahren De-minimis-Beihilfen erhalten haben.
Folgende Fallstricke gibt es:
- die Photovoltaikanlage benötigt mindestens 5 kWp Spitzenleistung,
- der Solarstromspeicher benötigt mindestens 5 kWh nutzbarer Speicherkapazität
- die Wallbox muss eine nicht öffentliche Wallbox sein mit mindestens 11 kW Ladeleistung bestehen
- Gefördert werden nur Ladestationen, die in der Liste der geförderten Ladestationen aufgeführt sind. Liste geförderter Ladestationen
- Der restliche Strom zum Laden des Autos muss aus erneuerbaren Energien stammen. Es gilt also das Auto voll aus der Photovoltaik laden zu können oder zur Sicherheit einen erneuerbaren Energietarif abzuschließen.
- Elektroauto wie Photovoltaik und andere Komponenten müssen mindestens sechs Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
- Die Förderung muss vor der Beauftragung beantragt werden. Begonnen werden kann nach erteilter Förderzusage oder auf eigenes Risiko nach Einreichung der Förderung.
- Am Besten auch noch die schriftliche Bestätigung des Fachbetriebes, dass jeder Ladepunkt nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt.
- Sie dürfen in den letzten 3 Jahren nicht mehr als 200.000 € De Minimis Beihilfe erhalten haben.
Höhe der Förderung KFW 442
Die Förderung wird in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen Komponenten ausgezahlt:
- bei der PV-Anlage 600 Euro pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp), wobei die maximale Fördersumme 6.000 Euro beträgt.
- Beim Speicher zahlt der Staat 250 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh). In diesem Fall beträgt die maximale Förderung 3.000 Euro.
- Ladebox 600 Euro pauschal
- bidirektionales Laden bei einer solchen Ladebox wird mit einem Innovationsbonus in Höhe von 600 Euro gefördert. Es muss nicht nachgewiesen werden werden, dass das Auto für bidirektionales Laden geeignet ist.
- Maximal können Sie also eine Förderung von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten.
Sind Sie förderberechtigt?
Sind Sie förderberechtigt? Dann kontaktieren Sie mich jetzt per E-Mail an info@fpj.de. Denn die Förderung muss vor Beauftragung beantragt werden. Begonnen werden kann nach erteilter Förderzusage oder auf eigenes Risiko nach Einreichung der Förderung.
1000 € obendrauf gefördert bekommen
Wohnen Sie in Baden-Württemberg und haben oder planen eine PV-Anlage? Dann können Sie mit dem BW-e-Solar-Gutschein auch für Ihr vollelektrisches Elektroauto direkt 1.000 € auf Ihr Konto bekommen! Gerne beantrage ich Ihnen dies 1000 € für 50 € netto.